The BtMVV used to limit BtM prescription amounts & duration, but it was amended in 2023,
BOPST document about misc BtM stuff, section 21.5.1
Has this nice section:
Die Anwendungspraxis der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) hat gezeigt, dass bestimmte Regelungen, wie zum Beispiel die Vorgabe ärztlicher Höchstverschreibungsmengen und Verschreibungszeiträume zu bestimmten Betäubungsmitteln der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfordernissen der ärztlichen Praxis entsprechen und für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker mit verzicht- und damit vermeidbarem bürokratischem Mehraufwand verbunden sind.
And a diff